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Q. Was ist eine parallele und generische Lizenz für Pflanzenschutzprodukte?
A1. Eine Parallelimport-Lizenz beschreibt ein Produkt, das aus einem EU-Mitgliedsstaat import wurde und das identisch zum Referenzprodukt im Vereinigten Königreich ist. Es unterscheidet sich von einer generischen Lizenz dadurch, das ein parallel importiertes PPP immer noch durch den Zulassungsinhaber des Referenzproduktes hergestellt wurde, aber durch den Zulassungsinhaber, der den Parallelimport ausführt, umetikettiert und neu verpackt wurde. Für weitere Informationen, siehe HSE-Anleitung.
A2. Eine generische Lizenz, auch als „patentfreies Produkt“ bezeichnet, ist ein Produkt, dass nach dem Ablaufdatum eines Patentes oder anderer exklusiver Rechte durch ein Unternehmen hergestellt wurde, das nicht das originale Patent hält und ohne (das es erforderlich wäre) eine Lizenz vom ursprünglichen Patentinhaber haben zu müssen. Generische Produkte werden unter denselben strengen Regeln und Anforderungen entwickelt, zugelassen, hergestellt und vermarktet wie die originalen Produkte. Für weitere Informationen, siehe ECCA-Webseite.
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Q. Müssen die EAMUs vom Referenzprodukt aus dem Vereinigten Königreich bezüglich einer Parallelimport-Lizenz in die Parallelimport-Produkte von Clayton übernommen werden?
A. Ja. Im November 2012 hat die HSE eine regulatorisches Update herausgegeben, das angibt, dass Parallelimport-PPPs mit den gleichen EAMUs verwendet werden können wie das Referenzprodukt aus dem Vereinigten Königreich.
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Q. Garantiert Clayton Plant Protection Tankmischungen für Parallelimport-Produktlizenzen?
A. Clayton Plant Protection garantiert Tankmischungen für unsere gesamte Palette an Parallelimport-PPPs gemäß den original empfohlenen Tankmischungen des Zulassungsinhabers für das Referenzprodukt im Vereinigten Königreich.